Wenn Bürger der Europäischen Union Gesundheitsleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat in Anspruch nehmen, müssen sie informierte Entscheidungen treffen können. Erforderlich dafür ist eine eindeutige Regelung der administrativen und klinischen Prozesse, die Garantie der Versorgungskontinuität und -qualität bei grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung sowie die Bereitstellung der Informationen für die Bürger. Gegenwärtig bestehen jedoch noch erhebliche Informationsdefizite hinsichtlich der ländervergleichenden Identifikation und Analyse der prozessualen Abläufe, der administrativen Zuständigkeiten als auch der Dokumentation und dem Wissen über bestehende, grenzüberschreitende Kooperationen.
Das ECAB Projekt soll es den Bürgern der Europäischen Union ermöglichen, fundierte Entscheidungen darüber zu treffen, ob sie eine Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch nehmen. Möchten sie dies tun, so muss sichergestellt sein, dass klare administrative und klinische Verfahren im Zugang zur Gesundheitsversorgung bestehen und die Kontinuität in der Versorgung sichergestellt wird. Die Studie zielt daher auf die Identifikation und Analyse bestehender Verfahrens- und Vorgehensunterschiede sowie bereits existierender Kooperationen, um Ansatzpunkte für Informations- und Qualitätsverbesserungen zu generieren.
Ausgangspunkt dieser Studie ist die erst kürzlich erlassene EU-Richtlinie über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, ergänzt durch bereits existierende Forschungsergebnisse. Die Studie wird sich auf diejenigen Bereiche konzentrieren, in denen die erforderlichen Informationen unvollständig sind. Das Projekt umfasst neben den üblichen Arbeitspaketen wie Projektstart und Verwaltung zwei weitere Gruppen. Die erste Gruppe befasst sich mit einer Reihe von Schlüsselfragen, die geklärt werden müssen, damit die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung funktionieren kann. Dazu gehören die Qualifikation von Gesundheitspersonal und Schadensersatzansprüche im Falle von Ärztefehlern (WP1), die Behandlungspfade in unterschiedlichen Ländern (WP2), die Zugänglichkeit, Verständlichkeit sowie Nützlichkeit gesammelter Patientendaten (WP3); die rechtlichen Grundlagen und die praktische Umsetzung der Verschreibung und Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (WP4); die Art und Weise mittels der Patienten Information über die Qualität von Versorgungseinrichtungen finden können (WP5) sowie die Berichterstattung und Qualitätssicherung (WP 10). Die zweite Gruppe von Arbeitspaketen betrachtet detailliert vier Bereiche, in welchen bereits grenzüberschreitende Kooperationen stattfinden, um praktische Probleme sowie Möglichkeiten zu deren Überwindung zu identifizieren. Dazu gehören: Pflege (WP6), Krankenhaussektor (WP7), Telemedizin (WP8) und Zahnmedizin (WP9).