Management im Gesundheitswesen

ESV - Einheitliche Sektorengleiche Vergütung

Hintergrund

Das ESV Projekt geht der Frage nach, wie für in verschiedenen Sektoren gleich erbrachte Leistungen ein einheitliches, sektorenübergreifendes Vergütungssystem für die deutsche Versorgungslandschaft ausgestaltet sein kann. Die derzeitige nach Sektoren getrennte Vergütung sektorengleicher Leistungen führt zu verzerrten Anreizen. Sie widerspricht der von Patienten gelebten Nachfrage von Gesundheitsleistungen, steht einem gemeinsamen Verständnis der Leistungserbringung der behandelnden Leistungserbringer entgegen und setzt finanzielle Anreize zur Fehlversorgung. Die Frage nach dem geeigneten Sektor sollte nicht durch finanzielle Überlegungen beeinträchtigt, sondern alleine durch die medizinische Notwendigkeit des Patienten determiniert werden.

Ziele

Das Projekt untergliedert sich zur Beantwortung dieser Forschungsfrage in vier Arbeitspakete beziehungsweise Unterfragen:

  1. Welche Leistungsbereiche eignen sich für eine sektorengleiche Leistungserbringung?
  2. Wie ist der Status Quo der sektorengleichen Leistungserbringung?
    • a. Von welchen Leistungserbringern werden sektorengleiche Leistungen derzeit erbracht?
    • b. Wie vergleichbar ist die Erbringung sektorengleicher Leistungen im stationären und ambulanten Sektor tatsächlich?
  3. Wie nehmen praktizierende Leistungserbringer (niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser) und Krankenkassen die Leistungserbringung wahr?
  4. Wie könnte ein gemeinsames einheitliches Vergütungssystem ausgestaltet sein?

Methoden und Inhalte

Die primäre Arbeitshypothese ist, dass für eine Reihe von Indikationen die diagnostischen und therapeutischen Leistungen sektorengleich, d.h. sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor, erbracht werden (können). Wo dies der Fall ist, sollte das Vergütungssystem nicht der maßgebliche Treiber für den Ort der Leistungserbringung darstellen, d.h. die finanziellen Anreize müssten sektorengleich sein. Dieser Hypothese wird in mehreren Schritten nachgegangen: Zuerst wird auf Basis internationaler Erfahrung anderer OECD-Länder eine Liste an Indikationen, die sektorengleich erbracht werden können, für den deutschen Versorgungskontext abgeleitet. Grundlage dafür bildet eine umfassende Literaturrecherche, die mit Expertenbefragungen kombiniert und zu Case Studies zusammengefasst wird. In einem zweiten Schritt wird durch eine Sekundärdatenanalyse von Routinedaten und kassenärztlichen Abrechnungsdaten der Frage nachgegangen, welche Leistungen bereits sektorengleich behandelt werden. Zusätzlich werden die Positionierungen von Leistungserbringern und Kassen in Bezug auf die Ausgestaltung verschiedener Modellkonfigurationen durch Befragungen erfasst, um die Akzeptanz der beteiligten Akteure sicherzustellen. Abschließend wird eine Entscheidungsgrundlage entworfen dafür, wie sich ein politisches und für die Partner der Selbstverwaltung tragbares, administrativ und juristisch umsetzbares gemeinsames, sektorenübergreifendes Vergütungssystem für Deutschland gestalten lässt.

Das Projekt wird geleitet vom Hamburg Center for Health Economics (HCHE). Zu den weiteren Projektpartnern zählen das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi), das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI), sowie der BKK Dachverband e.V..