Krankenhausplanung NRW

Laumanns Gutachten ist da

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Laumanns Gutachten ist da
© Holger Groß

Um das Gutachten zur Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen ist in den vergangenen Wochen ein regelrechter Hype entstanden. Nachdem das knapp 1000-seitige Papier seit über einem Monat im Ministerium lag, ist es nun veröffentlicht worden. Der Gesundheitsminister Nordrhein-Westfalens, Karl-Josef Laumann, präsentierte es in Essen feierlich der Presse und den Klinikmanagern seines Bundeslandes. Kurz zuvor hatte das Ministerium die entsprechenden Unterlagen auf seiner Webseite hochgeladen. Der Andrang war offenbar groß, die Server waren kurz nach dem Versand der Presseinformation nicht mehr erreichbar. 

Die Gutachter empfehlen erwartungsgemäß eine grundlegende Reform der Krankenhausplanung. Statt Betten sollen zukünftig Leistungsbereiche und Leistungsgruppen beplant werden. Patienten sollen ein Krankenhaus innerhalb von 30 Minuten erreichen. Zudem sollen Qualitätskriterien eine größere Rolle bei der Leistungsplanung spielen. „Wer mehr Fälle einer bestimmten Krankheit behandelt, bringt mehr Expertise und Erfahrung mit“, erläutert Minister Laumann. 

In ländlichen Regionen von NRW besteht den Gutachtern zufolge teilweise Unterversorgung. In den Ballungszentren herrsche hingegen tendenziell medizinische Überversorgung. Explizit nennen die Autoren das Rhein-Ruhr-Gebiet, in dem es  „eine hohe Anzahl an Leistungserbringern mit geringen Leistungsaufkommen in enger geografischer Beziehung bei gleichzeitig hoher Krankenhaushäufigkeit“ gebe. Ein Beispiel seien Prothesen für Kniegelenke. Etwas mehr als jeder zweite Eingriff wurde demnach in Krankenhäusern vorgenommen, die weniger als 100 dieser Fälle im Jahr haben.
Aufgrund bereits bestehender Überversorgung und einer prognostizierten sinkenden Belegung erwarten die Gutachter in der Zukunft in fast allen Leistungsbereichen in der Somatik deutliche Überkapazitäten. Es wird insgesamt von einem Rückgang von knapp sechs Prozent der stationören Fälle ausgegangen.

Um die Krankenhausplanung flexibler zu machen, schlagen die Autoren vor, die bisherige Fachabteilungsstruktur durch eine neue  Leistungsgruppensystematik  für das gesamte stationäre Leistungsangebot zu ersetzen. So würde beispielsweise das chirurgische Leistungsspektrum durch den Leistungsbereich Viszeralchirurgie (Bauchchirurgie) und den Leistungsbereich Bewegungsapparat abgebildet. Letztere bestünde dann zum Bespiel aus den Leistungsgruppen Unfallchirurgie, Endoprothetik Hüfte, Endoprothetik und Wirbelsäulenchirurgie. Die Leistungsgruppen sollen an Qualitätskriterien, die beispielsweise der Gemeinsame Bundesauschuss oder medizinische Fachgesellschaften festgelegt haben, gekoppelt werden.

2020 soll mit allen Beteiligten im Landesausschuss für Krankenhausplanung der neue Krankenhausplan des Landes erarbeitet werden, heißt es. Anschließend werden 2021 die Beteiligten vor Ort aufgefordert, die Verhandlungen über die regionalen Planungskonzepte nach dem neuen Krankenhausplan des Landes aufzunehmen.

Das Gutachten wurde von der „PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH“ erstellt, die dabei von der „Lohfert & Lohfert AG“ sowie dem „Fachgebiet Management im Gesundheitswesen der Technischen Universität Berlin“ unterstützt wurden. Dessen Leiter, Reinhard Busse, hatte bereits mit der vor einigen Wochen veröffentlichten Bertelsmann-Studie für Aufsehen gesorgt und ist auch Unterzeichner der Aktion „Rettet die Medizin“ des Nachrichtenmagazins „Stern“. Die Verfasser wenden sich gegen die DRG in ihrer jetzigen Form, gegen die Ökonomisierung der Gesundheitsversorgung, gegen Renditestreben und geißeln die Investitionsverweigerung der Länder.

Spannend dürfte in diesem Zusammenhang sein, wie das Land NRW diese Neuordnung umsetzt. Denn das Schließen von Kliniken und das Gründen neuer Versorgungseinheiten wird viel (Landes-)Geld kosten. Auch die Konzentration von Standorten in den Ballungsgebieten ist teilweise problematisch, weil der Platz in den Innenstädten fehlt. Man darf also gespannt sein auf die nun folgenden Debatten.

Alle Unterlagen stehen zum Download auf der Website des Gesundheitsministeriums NRW bereit.

Autor

 Florian Albert

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