Digitale Gesundheitsanwendungen

Viele offene Fragen zu Apps auf Rezept

Anbieter potenzieller Digitaler Gesundheitsanwendungen können sich nun beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte beraten lassen. In der Branche gibt es noch etliche Fragen – und viel Ernüchterung.

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Vor allem bezüglich der Erstattung der Apps auf Rezept in der Erprobungsphase herrscht bei potenziellen Anbietern Unklarheit.

Vor allem bezüglich der Erstattung der Apps auf Rezept in der Erprobungsphase herrscht bei potenziellen Anbietern Unklarheit.

© WoGi / fotolia.com

Bonn. Seit Dienstag können sich Anbieter potenzieller Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beraten lassen.

Wie eine Online-DiGA-Infoveranstaltung des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller (BAH) am Dienstag zeigte, plagen die Branche noch viele unbeantwortete Fragen. Vor allem bezüglich der Erstattung in der Erprobungsphase gab es viele Fragen – und viel Ernüchterung.

Preiskorridore gegen Goldgräberstimmung

So wiesen Referenten des BfArM wie auch des GKV-Spitzenverbandes darauf hin, dass es – entgegen früheren Aussagen – keine allzu großen Freiräume für die Festlegung der Kassenvergütung einer DiGA während der zwölfmonatigen Erprobungsphase – dem Fast-Track-Verfahren – geben wird, bevor die endgültige Preisfestlegung erfolgt.

Die Vertreter von BfArM wie auch GKV-Spitzenverband sprachen von Preiskorridoren – womit offensichtlich dem Setzen von Mondpreisen und damit einer möglichen Goldgräberstimmung in der noch jungen Branche verhindert werden sollen.

Nach wie vor gehen die DiGA-Experten davon aus, dass die ersten Apps auf Rezept bereits im August nach der dreimonatigen Prüfphase des BfArM für das ärztliche Rezeptieren in den Praxen bereitstehen werden.

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Wie Professor Reinhard Busse, an der TU Berlin Leiter des Fachgebietes Management im Gesundheitswesen, verdeutlichte, seien die Anforderungen die DGA keineswegs zu och gesteckt. So existierten bereits viele in Anwendung befindliche medizinische Apps, die aufgrund ihrer Studienlage das Zeug zur DiGA hätten. Exemplarisch verwies Busse auf die Diabetiker-App MySugr oder die Migräne-App M-Sense.

Fast Track heißt nicht „Augen zu und durch“!

Busse zog den Vegleich zur Luftfahrt: „Als Vielflieger komme ich schneller durch die Warteschlange, die Kontrolle ist für mich aber dieselbe wie für die anderen Passagiere. Dasselbe gilt für DiGAs. Sie können schneller in die Kassenversorgung kommen, es gelten aber dieselben strengen Anforderungen wie für andere.“

Wie Busse auf Nachfrage prognostizierte, werde sich der DiGA-Markt aus seiner Perspektive voraussichtlich nicht zu einem primären Selbstzahlermarkt entwickeln, da die Apps auf Rezept auch den Kassen einen großen Nutzen versprächen. (maw)

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